Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

  1. Die Katze ist gegen Katzenschnupfen sowie Katzenseuche, bei Freigängern im Idealfall gegen Tollwut und Leukose geimpft. Eine ungeimpfte Katze ist mindestens 14 Tage vor der Abgabe zu impfen. Sofern die Katze nicht gegen Tollwut und Leukose geimpft ist, übernimmt die Katzenpension Petite für eine eventuelle Ansteckung keine Haftung. Der Impfpass ist für die Zeit des Aufenthaltes der Katze abzugeben und wird in der Katzenpension hinterlegt. Ferner ist die Katze kastriert bzw. sterilisiert.
  2. Die Katze ist bei Abgabe gesund und frei von Flöhen, Milben, Zecken und Würmern. Die Entwurmung und die Behandlung gegen Flöhe sind eine Woche vor dem Aufenthalt vorzunehmen.
  3. Der Katzenhalter informiert die Katzenpension über Verhaltensauffälligkeiten und vorgängige/aktuelle Krankheiten sowie Behandlungen und dokumentiert diese im Vertrag. Eine Haftung bei einer Verschlechterung der akuten Erkrankung während des Aufenthaltes oder für eventuelle Folgeschäden wird durch die Katzenpension Petite nicht übernommen.
  4. Sollte die Katze während des Aufenthaltes erkranken oder sich verletzen, werden Sie oder die angegebene Vertretung verständigt, sofern Sie erreichbar sind. Sollte das nicht möglich sein, wird ein von mir ausgewählter Tierarzt kontaktiert um eine Untersuchung und wenn notwendig eine Behandlung einzuleiten. Sollte ein akuter und/oder lebensbedrohlicher Notfall bestehen und eine Behandlung in einer Tierklinik von Nöten sein, wird die Katze dort eingewiesen. Sämtliche Tierarzt- und/oder Klinikkosten, Medikamente sowie Fahrtkosten und Arbeitszeit ( hier wird ein Stundenlohn von 15 ,- Euro für die Katzenpension berechnet) sind vom Eigentümer zu bezahlen. Es wird in diesem Fall durch die Pension ebenfalls keine Haftung bei eine Verschlechterung der Erkrankung während der Bereuungszeit und für eventuelle Folgeschäden übernommen.
  5. Sollte die Katze während des Aufenthaltes versterben, wird versucht den Eigentümer zu erreichen bzw. die angegebene Vertretungsperson mit der weitere Schritte besprochen werden. Schadensersatz kann im Fall des Ablebens der Katze nicht gestellt werden.
  6. Der Katzenhalter verpflichtet sich am Tag der Abgabe den vereinbarten Preis für die Unterbringung im Voraus bar zu bezahlen. Sollte eigenes Futter durch den Katzenhalter mitgebracht werden, so ändert sich nichts am vereinbarten Tagespreis.
  7. Bei Rücktritt von diesem Vertrag – welcher schriftlich gegenüber der Katzenpension Petite zu erfolgen hat- fallen bis 3 Wochen vor Pensionsbeginn keine Kosten an , bis 2 Wochen vor Pensionsbeginn 25%, bis 1 Woche 50% und danach 100 % des vereinbarten Pensionspreises als Stornobetrag an.
  8. Bricht ein Kunde den im Vertrag vereinbarten Aufenthalt der Katze in der Katzenpension Petite vorzeitig ab, so entstehen daraus keinerlei Ansprüche auf Erstattung, der nicht in Anspruch genommenen Leistungen.
  9. Sollte ein Katzenhalter nach Ablauf des Pensionsvertrages seine Katze nicht abholen können, so ist er verpflichtet, dies der Katzenpension Petite unverzüglich mitzuteilen. Die Verlängerungstage werden in Rechnung gestellt.
  10. Sollte ein Katzenhalter nach Ablauf des Pensionsvertrages seine Katze nicht abholen und sich auch nicht wegen einer Verlängerung melden, so ist es der Katzenpension Petite gestattet, die Katze ab dem 14. Tag zu veräußern oder an ein Tierheim zu übergeben. Der Tierhalter schuldet die Kosten für die gesamte Dauer der Betreuung bis zur Weitervermittlung der Katze. Eine zeitliche Begrenzung gibt es nicht.
  11. Die Katzenpension Petite übernimmt für Schäden und Folgeschäden, die während des Aufenthaltes entstehen, keine Haftung. Es sei denn, diese entstehen nachweislich durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Die Haftungshöhe ist auf den Widerbeschaffungswert eines gleichwertigen Tieres beschränkt, jedoch nicht mehr als 800,- Euro pro Tier. Auf den Haftungsausschluss unter Punkt 3 bis Punkt 5 wird hingewiesen. Der Katzenhalter haftet für Schäden, die durch Verletzung der Auskunftspflicht entstehen; auch gegenüber Dritten.
  12. Jeder Betreuungsauftrag unterliegt diesen AGB. Mündliche Vereinbarungen oder Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
  13. Salvatorische Klausel: Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen beeinträchtigen nicht die Gültigkeit der übrigen Vertragsbestandteile.
  14. Die Katzenpension Petite ist vom Veterinäramt Bad Kreuznach nach §11 des Tierschutzgesetzes genehmigt. Gerichtsstand ist Bad Kreuznach.